
Regulierung
Preisregulierung nach Branche: ElCom, BAG und Preisüberwacher
Die Schweiz reguliert Preise in Bereichen ohne Wettbewerb mit drei Institutionen: der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) für Strom, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das…
Einleitung: Drei Akteure der Preisregulierung in der Schweiz
Die Schweiz reguliert Preise in Bereichen ohne Wettbewerb mit drei Institutionen: der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) für Strom, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für das Gesundheitswesen und dem Preisüberwacher als branchenübergreifende Kontrollinstanz.
Jede Institution stützt sich auf eigene gesetzliche Grundlagen. Sie können Tarife direkt senken oder Empfehlungen an politische Behörden abgeben. Gemeinsam schützen sie Konsumenten und Wirtschaft vor überhöhten Preisen.
Wichtige Fakten zur Preisregulierung in der Schweiz
- Regulierungsbehörden
- 3
- Jährliche Tarifeinreichung (Netzbetreiber)
- Ja – via EDES
- Verfügungsbefugnis des Preisüberwachers
- Bei Missbrauch von Monopolen
ElCom: Strompreise und Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich
Die ElCom ist die unabhängige Regulierungsbehörde für den Strommarkt. Sie überwacht das Stromversorgungsgesetz, trifft Entscheide und erlässt Verfügungen zu Strompreisen, Tarifen und Versorgungssicherheit.
In der Grundversorgung sind die Tarife Monopoltarife: Verbraucher können den Anbieter nicht frei wählen. Die Netzbetreiber reichen die Tarife jährlich bei der ElCom ein, basierend auf ihren Herstellungs-, Produktions- und Beschaffungskosten inklusive Gewinnanteil.
Die ElCom kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen verbieten oder zu hohe Preise rückwirkend senken. Sie wird von Amtes wegen oder aufgrund von Meldungen tätig und eröffnet verwaltungsrechtliche Verfahren, die mit einer Verfügung enden.
Mit der Sunshine-Regulierung vergleicht die ElCom Qualität, Kosten und Effizienz der Netzbetreiber transparent und standardisiert. Das elektronische Dateneinliefersystem EDES dient den Netzbetreibern zur jährlichen Einreichung von Tarifen, Kostenrechnung, Wechselrate und Versorgungsqualität.
BAG: Kostensteuerung im Gesundheitswesen – Prämien, Arzneimittel und Tarife
Das BAG ist zuständig für die nationale Gesundheitspolitik sowie die Kranken- und Unfallversicherung. Es steuert die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.
Im September 2022 verabschiedete der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung. Es soll die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung reduzieren und das Kostenwachstum bremsen, um die Prämienbelastung zu dämpfen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für ambulante ärztliche Behandlungen das neue Tarifsystem TARDOC mit Ambulanten Pauschalen, das TARMED ersetzt. Das BAG beantwortet häufige Fragen zum Wechsel.
Bei Arzneimitteln regelt das BAG die Integrität, Transparenz und die Weitergabepflicht von Rabatten. Die Bestimmungen sichern, dass rezeptpflichtige Medikamente nur auf medizinisch-pharmazeutischer Grundlage abgegeben werden.
Preisüberwacher: Branchenübergreifende Schutzfunktion bei fehlendem Wettbewerb
Der Preisüberwacher beobachtet die Preisentwicklung in kartell- oder monopolverdächtigen Bereichen. Durch systematische Erfassung und Auswertung branchenspezifischer Daten kann er rechtzeitig gegen Missbräuche vorgehen.
Bei Feststellung eines Missbrauchs strebt er eine einvernehmliche Regelung an, z.B. Preissenkung oder Verschiebung einer Erhöhung. Kommt keine Einigung zustande, kann er per Verfügung eine missbräuchliche Preiserhöhung verhindern oder beseitigen.
Für Preise, die von politischen Behörden festgesetzt oder genehmigt werden, hat er nur ein Empfehlungsrecht. Die Behörden müssen ihn vor dem Entscheid konsultieren und eine Abweichung begründen.
Der Preisüberwacher informiert die Öffentlichkeit regelmässig über seine Tätigkeit. Diese Transparenz soll die präventive und psychologische Wirkung der Preisüberwachung verstärken.
Fazit: Unterschiedliche Ansätze – gemeinsames Ziel
ElCom und BAG handeln branchenspezifisch: Die ElCom kann Stromtarife direkt senken oder verbieten, das BAG steuert Kosten via Tarifsysteme und Rabattregeln. Beide haben teils direkte Eingriffsmöglichkeiten.
Der Preisüberwacher ist eine branchenübergreifende subsidiäre Kontrollinstanz. Er greift bei fehlendem Wettbewerb ein und hat vor allem bei politisch festgesetzten Preisen ein Empfehlungsrecht.
Alle drei Institutionen ergänzen sich im schweizerischen Regulierungssystem. Sie schützen Konsumenten und Wirtschaft vor überhöhten Preisen – jede mit ihren spezifischen Instrumenten.

